Alltours
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Hotelname, Reiseziel

SERVICE und HILFE

Gepäck und Beförderungsbedingungen

Gepäckmenge / Gepäckgewicht

In der Regel sind bei Urlaubsflügen pro Person 20 kg Reisegepäck und 5 kg Handgepäck (ein Gepäckstück) zulässig und kostenfrei. Allerdings ist diese Regelung von Ihrer Fluggesellschaft abhängig.

 

Gepäck für Kinder / Mitnahme von Buggys

Kinderwagen und Buggys werden bei den meisten Fluggesellschaften nicht zu Ihrer Freigepäckgrenze gezählt und auch kostenfrei befördert. 

Eine vorherige separate Anmeldung bei der Fluggesellschaft ist in der Regel nicht erforderlich. Informieren Sie sich am Flughafen oder bei Ihrer Fluggesellschaft, wie Sie den Kinderwagen / Buggy aufgeben können und wo dieser verstaut wird. Fragen Sie schon beim Einsteigen, ob der Buggy am Flugzeug oder am Gepäckband zurückgegeben wird.

 

Sitzplätze für Kinder und Babys

Kinder unter 2 Jahren haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug. Bei vielen Fluggesellschaften ist eine Sitzplatzreservierung für spezielle Mutter-Kind-Sitzplätze möglich. Bitte nehmen Sie diese direkt bei der Fluggesellschaft vor.

 

Anmeldung von Sondergepäck und Sportgepäck

Sondergepäck (z.B. Sportgeräte wie Fahrräder oder Surfbretter) sowie Haustiere müssen bei den entsprechenden Leistungsträgern (Fluggesellschaft, Hotel, etc.) angemeldet werden. Über die Gebühren, welche für die Mitnahme erhoben werden, informiert Sie gern unser Servicecenter.

 

Anmeldung und Mitnahme des Rollstuhls

Ihr Rollstuhl wird (ohne Anrechnung auf das Freigepäck) als aufgegebenes Gepäck im Laderaum befördert. Bevorzugtes Einsteigen (Preboarding) für Rollstuhlfahrer wird an den Flughäfen angeboten. Bei allen Anfragen für den Transport von Elektrorollstühlen sollten Sie Angaben über Maße und Gewicht parat haben. Die Kabelanschlüsse müssen von der Batterie abgeklemmt, die Batterie-Pole isoliert und die Batterie muss fest am Rollstuhl montiert sein. 

Wichtig: Bitte melden Sie Ihren Rollstuhl in jedem Fall zuvor an. 

 

Handgepäcksbestimmungen und Mitnahme von Flüssigkeiten

Mit Wirkung vom 31. Januar 2014 hat die Europäische Union ihre Rechtsvorschriften für die Mitnahme von bestimmten Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen geändert.


Durch die neue EU-Verordnung wird insbesondere die Menge von Flüssigkeiten beschränkt, die Passagiere im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollen mitnehmen dürfen. Fluggästen wird daher empfohlen, nach Möglichkeit alle mitgeführten Flüssigkeiten mit dem Reisegepäck aufzugeben.


Zu den Flüssigkeiten im Sinne der Verordnung zählen beispielsweise Getränke, Gels, Lotionen, Cremes, Zahnpasta, Rasierschaum und Sprays. Derartige Produkte dürfen im Handgepäck künftig nur noch in Behältern mitgeführt werden, deren Fassungsvermögen bei maximal 100 ml liegt. Darüber hinaus müssen diese Behälter in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel befördert werden. Dieser Plastikbeutel darf ein Fassungsvermögen von maximal einem Liter nicht überschreiten. Pro Passagier kann nur ein entsprechender Beutel mit an Bord genommen werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges unverzichtbar sind. Weiterhin unverändert möglich ist zudem der Kauf versiegelter Duty-Free-Waren.


Wir bitten im Sinne Ihrer eigenen Sicherheit um Verständnis und um eine entsprechende Berücksichtigung der Regelungen.


Informationen hierzu finden Sie kompakt hier.


Sowie als Meldung mit weitergehenden Informationen auf der Website des Bundesministerium des Innern: hier

 

Ticketloses Fliegen

Ticketloses Fliegen bedeutet, dass Sie ohne das klassische Ticket fliegen können - ein Papierticket ist in diesem Fall überflüssig. Ihre Buchungsdaten werden im Buchungssystem der Fluggesellschaft gespeichert und liegen beim Check-In am Schalter direkt vor. So können Sie schneller und bequemer reisen.

 

Gepäck / Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften

Das Wichtigste in Kürze: hier bitte klicken.

Die wichtigsten Gepäckbestimmungen / Beförderungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften: hier bitte klicken.