(Stand 01.01.2009)
byebye gmbh / Am Innenhafen 8-10 / 47059 Duisburg
Handelsregister Amtsgericht Duisburg: HRB 20508
E-Mail: urlaubsberater@byebye.de
Lieber byebye Urlauber,
unsere Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtbeziehungen zwischen Ihnen und uns als Reiseveranstalter.
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde byebye den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Ihre Anmeldung kann mündlich oder fernmündlich bei unseren Vertragspartnern/in unseren Vertriebsstellen oder schriftlich per Email, Fax oder Internet vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch byebye zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird byebye dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Bindungsfrist unser Angebot annehmen.
Zahlungen auf den Reisepreis vor Antritt der Reise dürfen bei einer Pauschalreise nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Diesen erhalten Sie von byebye unmittelbar nach Buchung mit der Reisebestätigung. Bei der Vermittlung von reinen Nur Flug- oder Nur Hotel-Leistungen erhalten Sie keinen Sicherungsschein.
Bei Vertragsschluss und Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises, mindestens jedoch 50,- € pro Reiseteilnehmer, bei Nur-Flug-Buchungen in Höhe von 100% des Reisepreises sofort fällig. Die Kosten für eine über byebye abgeschlossene Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Abflug fällig. Liegen zwischen Buchung der Reise und Reiseantritt weniger als 29 Tage wird der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig.
Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie bei der Buchung davon Gebrauchmachen oder wir Zahlungen im Lastschrift-
verfahren anbieten, und Sie Ihr Einverständnis (online oder schriftlich in einer unserer Vertriebsstellen) erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den vorgenannten Zeitpunkten. Pro Vorgang erheben wir eine Transaktionsgebühr in Höhe von 10,00 €. Bei Zahlung per Lastschrift oder Überwei-
sung entfällt diese Gebühr.
Die Inanspruchnahme der gebuchten Reiseleistungen ist von der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages vor Reiseantritt abhängig. Wenn der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. byebye kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus der byebye- Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschrei-
bung zum Buchungszeitpunkt, insbesondere der Online-Hotelausschreibung und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in der byebye-Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Es werden keine Beschreibungen von anderen Veranstaltern als Leistungsbeschrei-
bung vereinbart, außer byebye verweist schriftlich explizit auf diese fremde Leistungsausschreibung. Nebenabreden (unverbindliche Kundenwünsche, Vereinbarungen), die den Umfang oder Inhalt der vertraglichen Leistungen verändern, erweitern oder beschränken und Sonderwünsche bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reise-
vertrages.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von byebye nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
byebye ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reisever-
anstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zumachen.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Rei-
severanstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reise-
beginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Für die Berechnung der nachfolgenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die Rücktrittserklärung des Kunden beim Reiseveranstalter eingeht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass byebye Pauschalreise-Angebote nach dem Prinzip „Packaging“ tagesaktuell zusammenstellt: Hierbei beinhalten die Reisepakte Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden. Insbesondere werden Sondertarife der Airlines/Fluglieferanten verwendet, welche in der Regel nicht oder nur gegen hohe Gebühren umbuchbar bzw. erstattbar sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde nur einen Flug beim Reiseveranstalter bucht. Aufgrund dieser Besonder-
heiten gelten die nachfolgenden Stornopauschalen:
a) Flugpauschalreisen
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 70%
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75%
ab dem 6. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 95%
am Tag des Reiseantrittes bzw. bei Nichterscheinen 95% des Reisepreises
b) Nur-Flugbuchung
Bucht der Reisende beim Reiseveranstalter nur den Flug, findet im Verhältnis zwischen Reiseveranstalter und Reisendem die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung, zuzüglich einer Stornopauschale des Veranstalters in Höhe von 15 Prozent des Betrages, den die Stornopauschale der Fluggesellschaft ausmacht.
c) Nur-Hotelbuchung
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 30%
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 6. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 60%
am Tag des Reiseantrittes bzw. bei Nichterscheinen 75% des Reisepreises
Der Kunde ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen, der Veranstalter, im Einzelfall gegen Nachweis einen der die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittsschaden geltend zu machen. Die nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Umbuchungen sind aufgrund des vorgenannten Prinzips „Packaging“ nicht möglich. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderung etc. sind nur auf dem Wege der Stornierung und Neubuchung zum tagesaktuellen Preis möglich.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt („Name Change“). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, sowohl anfallende etwaige Mehrkosten zum korrekten, aktuell gültigen Reisepreis als auch für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten € 50,- zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
Da eine Reiserücktrittskosten-Versicherung im Reisepreis nicht eingeschlossen ist, empfiehlt byebye dringend, direkt bei Buchung eine solche Versicherung abzuschließen.
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
byebye kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
Die vertragliche Haftung von byebye für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
byebye haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der bei ihr gebuchten Reise entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts.
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100,-. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. byebye haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen (Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort) lediglich vermittelt werden und wenn diese Leistungen in der Reiseausschrei-
bung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind.
byebye haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zumausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von byebye ursächlich geworden ist. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivi-
täten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstal-
tungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet byebye nur, wenn byebye ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Unfall-Versicherung.
Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
Die Rechte und Pflichten von byebye und der Kunden nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich.
Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, sind sie verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, ihre Beanstandungen unver-
züglich byebye oder deren örtlicher Vertretung zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber byebye geltend zumachen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, der Reisende hat als Anmelder in einer gesonderten Erklärung ausdrücklich versichert, für die vertraglichen Verpflichtungen der übrigen Mitreisenden einzustehen oder es handelt sich für den Reiseveranstalter erkennbar um eine Familienreise.
byebye stellt sicher, dass Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise zur Buchung angeboten wird, vor Vertragsschluss über erforderliche Pass-, Visum und Gesundheitsvorschriften informiert werden. Staatsangehörigen anderer Länder wird dringend empfohlen, sich vor Buchungsabschluss beim Konsulat des Ziellandes sowie des eventuell abweichenden Transitlandes zu informieren. byebye haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Der Reisende ist grundsätzlich selbst verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, sind sie verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich byebye oder deren örtlicher Vertretung zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Gemäß Artikel 11 der Verordnungen Nummer 2111/2005 der Europäischen Union ist byebye verpflichtet, Sie über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei Buchung zu informieren. Bei einer Auswechslung des ausführenden Luftfahrtunternehmens erfolgt unverzüglich eine Benachrichtigung. Eine Liste der Fluggesellschaften, für die seitens der EU eine Betriebsuntersagung ausgesprochen wurde, finden Sie unter www.lba.de
byebye erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt ihre Daten unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt ausschließlich in dem Umfang, in dem dies für die Durchführung Ihrer Reise erforderlich und gesetzlich zulässig ist (Airline, Hotel, Mietwagen-unternehmen, Reiseleitung, Versicherungsanbieter etc.).
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.